Einzugsgebiet

Im Gegensatz zur Grundschule gibt es in Hessen für die weiterführenden Schulen keine Schulbezirksgrenzen. Alle Eltern haben somit prinzipiell die Möglichkeit Schulform und Schulstandort für ihr Kind nach der Grundschule zunächst frei zu bestimmen. Die Eignung des Kindes wird bei gegliederten Bildungsgängen vorausgesetzt. Bei Engpässen in der Aufnahmekapazität der gewählten Schule gelten die Auswahlbestimmungen gemäß § 70 des Hessischen Schulgesetzes. Dies sind unter anderem die Erreichbarkeit bzw. die Verkehrsanbindung der gewählten Schule zum Wohnort des Kindes bei der gewählten Schulform.

Das Einzugsgebiet der Martin-Buber-Schule ist wegen der guten Erreichbarkeit durch bestens ausgebaute Busverbindungen groß. Die Kreisverwaltung als Schulträger zahlt die Bus-Jahreskarte, sofern keine andere Integrierte Gesamtschule näher liegt. Neben der Kreisstadt Groß-Gerau mit ihren Ortsteilen Wallerstädten und Dornheim kommen viele Schülerinnen und Schüler aus der Gemeinde Büttelborn mit den Ortsteilen Büttelborn, Klein-Gerau und Worfelden. Aus der Gemeinde Trebur mit den Ortsteilen Trebur, Astheim und Geinsheim besuchen ebenfalls etliche Kinder unsere Schule, da es im Gemeindegebiet kein IGS-Angebot gibt. Das gleiche gilt für Kinder aus Nauheim und (bedingt) Königstädten, denn auch für diese Kinder ist die Martin-Buber-Schule eine gut erreichbare Gesamtschule.

Unsere Schule ist zur Zeit auf eine Kapazität von acht Jahrgangsklassen ausgelegt. In den beiden vergangenen Jahren konnten alle Aufnahmewünsche berücksichtigt werden. Die Schülerzahl der Eingangsklassen lag im Durchschnitt bei 23 bis 25 Kindern. Die Höchstgrenze liegt bei 27 Kindern je Klasse.