Schulordnung der MBS
In unserer Schule lernen und arbeiten wir gemeinsam. Alle Beteiligten, Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Eltern wollen sich wohlfühlen und ihren Aufenthalt erfolgreich gestalten. Dazu gelten folgende Verhaltensregeln:
Mediennutzungsregeln
1. Während der Schulzeit sind alle Handys, Tablets und Smartwatches komplett ausgeschaltet und sicher verstaut.
Das Mitbringen dieser Geräte in die Schule soll nicht generell verboten werden. So können deine Eltern dich auf deinem täglichen Schulweg jederzeit erreichen.
Bist du an der Schule angekommen, müssen dein Handy, Tablet oder deine Smartwatch komplett ausgeschaltet sein und sicher in deiner Schultasche verstaut sein, so dass du nicht in Versuchung gerätst, dich damit zu beschäftigen.
Ausnahme: Jugendliche der Jahrgangsstufen 9 und 10 dürfen in den Pausen mit dem Handy oder ihrem I-Pod Musik hören. Diese „Musik Zone“ ist im Bereich der kleinen Pausenhalle eingerichtet. Jüngeren Schülerinnen und Schülern ist dies nicht gestattet!
2. Die Schule haftet nicht für elektronische Geräte. Das Mitbringen geschieht auf eigene Gefahr.
Die Martin-Buber-Schule haftet nicht für mitgeführte elektronische Geräte. Wird ein Gerät beschädigt oder gestohlen, können deine Eltern keinen Schadenersatz von der Schule einfordern. Das Risiko trägst du bzw. deine Eltern.
3. In dringenden Fällen können schuleigene Telefone genutzt werden.
Sollte ein Notfall die Kontaktaufnahme zwischen Eltern und Schüler notwendig machen, so können deine Eltern dich stets über das Schulsekretariat erreichen. Auch du kannst in besonderen Fällen jederzeit über das Münztelefon oder das Schulsekretariat deine Eltern erreichen. Somit ist die Nutzung des eigenen Handys nicht nötig.
4. Hältst du dich nicht an diese Regeln, so wird das Gerät eingezogen.
Sollte dein Handy, dein Tablet oder deine Smartwatch während des Unterrichts Töne von sich geben oder nimmst du es sogar aus deiner Schultasche und nutzt es, so ist diese eine Unterrichtsstörung. Das Gerät muss unverzüglich deiner Lehrerin / deinem Lehrer abgegeben werden und kann im Schulsekretariat nur von deinen Eltern gegen Unterschrift abgeholt werden. Deine Eltern sind somit über deinen Regelverstoß informiert und können mit dir darüber sprechen.
5. Es ist eine Straftat, wenn du von Mitschüler/innen oder Lehrer/innen Fotos oder Filme ohne deren Erlaubnis machst.
Weder auf dem Schulgelände, noch im Unterricht dürfen Fotos oder Videos ohne ausdrückliche Einwilligung der abgebildeten Personen gemacht werden. Du verstößt ansonsten gegen das Recht am eigenen Bild, wodurch du nicht nur mit einer schulischen Strafe sondern auch mit einer Anzeige bei der Polizei rechnen musst.
6. Auf Anweisung deiner Lehrerin / deines Lehrers kann in angekündigten Zeiträumen das Handy, das Tablett oder die Smartwatch als kreatives Lern- und Unterrichtsmedium genutzt werden (z. B. zur Online-Recherche, Nutzung von Lern-Apps etc.).