Schulordnung der MBS

In unserer Schule lernen und arbeiten wir gemeinsam. Alle Beteiligten, Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Eltern wollen sich wohlfühlen und ihren Aufenthalt erfolgreich gestalten. Dazu gelten folgende Verhaltensregeln:

I. Verantwortung für sich und andere

Wir gehen fair und respektvoll miteinander um.

  1. Ich pflege einen freundlichen und höflichen Umgangston. Wir achten einander und verhalten uns rücksichtsvoll.
  2. Ich löse Konflikte gewaltfrei:
  • Niemand darf körperlich verletzt werden. Dazu zählen Treten, Schlagen, Spucken und sonstige Angriffe.
  • Niemand darf mit Worten und Bildern verletzt werden, auch nicht im Internet.
  1. Das Mitbringen von Waffen jeder Art ist nicht erlaubt. Dazu zählen u.a. Messer, Baseballschläger, CS-Spray, Softairpistolen und Laserpointer.
  2. Rauchen auf dem Schulgelände ist gesetzlich verboten. Ebenso verboten sind das Mitbringen und der Genuss von Alkohol und anderen Drogen.
  3. Handys und Geräte mit Handy- und/oder Kamera-Funktion sind in der Schule grundsätzlich ausgeschaltet und weggepackt. Andere elektronische Geräte(MP3-Player u.a.) sind während des Unterrichts ausgeschaltet und weggepackt. Sonst werden sie eingezogen und nur einem/r Erziehungsberechtigten wieder ausgehändigt. Die Schule übernimmt für diese Geräte keinerlei Haftung.
  4. Meine Kleidung ist dem Lernort Schule angemessen.
  5. Kaugummi gehört nicht in den Unterricht.

II. Verantwortung für fremdes Eigentum

Wir gehen respektvoll mit fremdem Eigentum um.

  1. Gebäude, Möbel und Materialien werden nicht beschädigt, beschrieben, beschmiert oder besprüht (Spraydosen, Eddings). Sachbeschädigungen werden kostenpflichtig beseitigt und mit Ordnungsmaßnahmen sowie strafrechtlich verfolgt.
  2. Räume, Flure und Schulhof bleiben sauber. Ich werfe meinen Abfall in den Papierkorb und spucke nicht auf den Boden.
  3. Ich frage, wenn ich etwas(z.B. Stifte, Buch….) von einer/m Mitschüler/in benutzen möchte. Dinge, die anderen gehören, werden nicht beschädigt oder weggenommen.
  4. Schulbücher sind Eigentum der Schule, werden mit einem Umschlag versehen. Arbeitsmaterialien werden pfleglich behandelt.

III. Verantwortung für das Lernen

Wir alle haben das Recht auf ungestörten Unterricht und erfolgreiches, gemeinsames Lernen und Arbeiten.

  1. Die regelmäßige Teilnahme am Unterricht ist verpflichtend. Bei Abwesenheit eines Schülers/einer Schülerin muss zur nächsten Unterrichtsstunde, spätestens jedoch nach drei Tagen eine Entschuldigung (bei nur 1x pro Woche unterrichteten Fächern nach einer Woche) vorgelegt werden. Ich hole versäumten Unterricht selbständig nach.
  2. Der Unterricht beginnt pünktlich mit einer gemeinsamen Begrüßung. Zu Beginn des Unterrichtstages (mit Ausnahme des offenen Anfangs) und nach den Pausen warten die Schülerinnen und Schüler in der Pausenhalle auf ihre Lehrkraft und gehen mit dieser gemeinsam in den Unterrichtsraum. Die Lehrkraft betritt als erste den Raum.
  3. Ich arbeite im Unterricht mit. Störungen des Unterrichts unterlasse ich und befolge die Anweisungen der Lehrkräfte. Die Hausaufgaben erledige ich vollständig und sorgfältig. Bei wiederholten Störungen kann ich in die Auszeit geschickt werden eine dreimalige Auszeit innerhalb eines Schuljahres hat in der Regel eine Erziehungs- bzw. Ordnungsmaßnahme zur Folge.
  4. Schulische Veranstaltungen und Klassenfahrten sind Teil des Schullebens und dienen den Bildungs- und Erziehungszielen der Schule. Die Teilnahme an schulischen Veranstaltungen und Klassenfahrten ist verpflichtend.
  5. Ich bringe erforderliche Unterrichtsmaterialien vollständig mit. Wenn ich wiederholt ohne Unterrichtsmaterialien und Hausaufgaben komme, kann ich von der Teilnahme am normalen Unterricht ausgeschlossen werden und i.d.R. im Klassenraum Sonderaufgaben erhalten.
  6. Die Lehrkraft schließt die Stunde. Schülerinnen und Schüler verlassen ihren Arbeitsplatz und den Raum aufgeräumt und die Tafel geputzt. Die Lehrkraft schließt den Klassen- oder Fachraum und die Flurtür zur Pausenhalle zum Beginn der Pause ab.
  7. Im gesamten Schulgebäude bewege ich mich langsam, leise und rücksichtsvoll. Zum Rennen und für laute Spiele ist auf dem Schulgelände draußen ausreichend Platz.
  8. In Bücherei, Mensa und Freizeitraum verhalten wir uns leise und den Regeln entsprechend.
  9. Mützen, Kappen, dicke Schals und Jacken werden unaufgefordert im Unterricht, in der Bücherei, der Mensa und im Freizeitraum abgesetzt und ausgezogen.
  10. Alle bleiben bis zum Unterrichtsschluss auf dem Schulgelände. Ausnahmen sind nur im akuten Krankheitsfall mit schriftlichem Einverständnis einer Lehrkraft, der Zustimmung eines Elternteils (außer bei volljährigen Schülerinnen und Schülern) und der Abmeldung im Sekretariat möglich.

Diese Schulordnung gibt uns Maßstäbe für das Zusammenleben in unserer Schule und ist für alle verbindlich. Sie gilt selbstverständlich auch für den Ganztagsbereich einschließlich der Hausaufgabenbetreuung. Wer gegen diese Regeln verstößt, kann mit einer Erziehungs- oder Ordnungsmaßnahme nach dem Schulrecht bestraft werden.

Jeder von uns ist in der Öffentlichkeit ein Botschafter der Martin-Buber-Schule und trägt durch sein Verhalten zum guten Ruf der Schule bei.

Die Schulkonferenz hat der vorliegenden Schulordnung zugestimmt. Sie tritt mit dem Beginn des Schuljahres 2010/11 in Kraft. Zu Beginn eines jeden Schuljahres wird die Schulordnung altersgemäß mit allen Klassen besprochen. Neu aufgenommene Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern erkennen die Schulordnung mit ihrer Unterschrift als für sie verbindlich an.

Mediennutzungsregeln

1. Während der Schulzeit sind alle Handys, Tablets und Smartwatches komplett ausgeschaltet und sicher verstaut.

Das Mitbringen dieser Geräte in die Schule soll nicht generell verboten werden. So können deine Eltern dich auf deinem täglichen Schulweg jederzeit erreichen.
Bist du an der Schule angekommen, müssen dein Handy, Tablet oder deine Smartwatch komplett ausgeschaltet sein und sicher in deiner Schultasche verstaut sein, so dass du nicht in Versuchung gerätst, dich damit zu beschäftigen.
Ausnahme: Jugendliche der Jahrgangsstufen 9 und 10 dürfen in den Pausen mit dem Handy oder ihrem I-Pod Musik hören. Diese „Musik Zone“ ist im Bereich der kleinen Pausenhalle eingerichtet. Jüngeren Schülerinnen und Schülern ist dies nicht gestattet!

2. Die Schule haftet nicht für elektronische Geräte. Das Mitbringen geschieht auf eigene Gefahr.

Die Martin-Buber-Schule haftet nicht für mitgeführte elektronische Geräte. Wird ein Gerät beschädigt oder gestohlen, können deine Eltern keinen Schadenersatz von der Schule einfordern. Das Risiko trägst du bzw. deine Eltern.

3. In dringenden Fällen können schuleigene Telefone genutzt werden.

Sollte ein Notfall die Kontaktaufnahme zwischen Eltern und Schüler notwendig machen, so können deine Eltern dich stets über das Schulsekretariat erreichen. Auch du kannst in besonderen Fällen jederzeit über das Münztelefon oder das Schulsekretariat deine Eltern erreichen. Somit ist die Nutzung des eigenen Handys nicht nötig.

4. Hältst du dich nicht an diese Regeln, so wird das Gerät eingezogen.

Sollte dein Handy, dein Tablet oder deine Smartwatch während des Unterrichts Töne von sich geben oder nimmst du es sogar aus deiner Schultasche und nutzt es, so ist diese eine Unterrichtsstörung. Das Gerät muss unverzüglich deiner Lehrerin / deinem Lehrer abgegeben werden und kann im Schulsekretariat nur von deinen Eltern gegen Unterschrift abgeholt werden. Deine Eltern sind somit über deinen Regelverstoß informiert und können mit dir darüber sprechen.

5. Es ist eine Straftat, wenn du von Mitschüler/innen oder Lehrer/innen Fotos oder Filme ohne deren Erlaubnis machst.

Weder auf dem Schulgelände, noch im Unterricht dürfen Fotos oder Videos ohne ausdrückliche Einwilligung der abgebildeten Personen gemacht werden. Du verstößt ansonsten gegen das Recht am eigenen Bild, wodurch du nicht nur mit einer schulischen Strafe sondern auch mit einer Anzeige bei der Polizei rechnen musst.

6. Auf Anweisung deiner Lehrerin / deines Lehrers kann in angekündigten Zeiträumen das Handy, das Tablett oder die Smartwatch als kreatives Lern- und Unterrichtsmedium genutzt werden (z. B. zur Online-Recherche, Nutzung von Lern-Apps etc.).

Ingo Neumann, Schulleiter, neumann@mbs-gg.de