Mensabetrieb startet wieder!
Der Mensabetrieb (Mittagessen) startet wieder ab Montag, den 22. Februar 2021.
Für die ersten beiden Tage ist das Angebot noch eingeschränkt. Ab Mittwoch, den 24. Februar 2021 werden bis zu den Osterferien zwei Menüs angeboten. Hierfür ist eine Vorbestellung über „El Tucano“ nötig, die bis zum Freitag in dieser Woche erfolgt sein soll.
Einige „Spontanessen“ stehen darüber hinaus zur Verfügung.
Schulbesichtigung online
Die ganze Welt ist im Jahr 2020 deutlich digitaler geworden, so auch die Martin-Buber-Schule: Wurde zu Beginn des Jahres noch ein Tag der offenen Tür in gewohnter (analoger) Form ausgerichtet, kann die MBS nun das ganze Jahr über rund um die Uhr besichtigt werden. 90 Einzelpositionen wurden zu einem 360-Grad-Panoramarundgang zusammengesetzt, welcher die Schule auch aus ganz neuen Perspektiven zeigt.
Berufswegeplanung
Im Schuljahr 2020/2021 steht das Fach Arbeitslehre/Berufsorientierung neu auf dem Stundenplan. Zielsetzung dieses Faches ist es, den Kindern Einblicke in die Berufswelt zu ermöglichen und eine Berufswahlentscheidung anzubahnen.

- In allen Situationen und bei jeder Begegnung: 1,5 Meter Abstand voneinander halten.
- Auch dem Schulweg und in den Pausen auf diese Abstandsregel achten. In den Begegnungsbereichen (Pausenhalle, Bücherei, Lehrerzimmer…) ist die Abstandsregel ebenfalls einzuhalten.
- In allen Bereichen außerhalb der Klassenräume, ist eine Schutzmaske vor Mund und Nase zu tragen; diese wird nur zur Nahrungsaufnahme abgelegt. Eine Schutzmaske ist auch in den Schulbussen erforderlich.
- Nicht mit den Händen das Gesicht berühren, insbesondere nicht die Schleimhäute. Auch die Schutzmaske nur an den Bändern anfassen.
- Bei Krankheitsanzeichen zu Hause bleiben.
- Gründliches Händewaschen mit Seife nach Betreten der Schule, nach dem Toilettengang sowie vor und nach dem Essen.
- Toilettengänge nur einzeln.
- Husten und Niesen nur in die Armbeuge und mit Wegdrehen von Personen.
- Personen mit erhöhtem Risiko sind nicht verpflichtet die Schule zu besuchen. Dies gilt ebenfalls für Personen, die mit Angehörigen der Risikogruppe in einer gemeinsamen Wohnung leben.
Diese Maßnahme betrifft sowohl Schülerinnen und Schüler, als auch Erwachsene. Gerne gibt die Schulleitung hierzu nähere Auskünfte. - Bei Verdacht auf eine COVID-Erkrankung ist dies der Schulleitung zu melden.