Was heißt „Inklusion“?
Inklusion leitet sich vom lateinischen Verb „includere“ ab und bedeutet „beinhalten, einschließen“. Alle Menschen – mit und ohne Beeinträchtigung und Behinderung - sollen selbstbestimmt und gleichberechtigt am Leben teilnehmen. Die rechtlichen Grundlagen zur Inklusion sind im Hessischen Schulgesetz sowie in der „Verordnung über Unterricht, Erziehung und sonderpädagogische Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen (VOSB)" geregelt.
Was heißt dies für uns an der Martin-Buber-Schule?
- Uns ist es wichtig, die Individualität des Einzelnen anzuerkennen, die jeweiligen Stärken zu entdecken, zu fördern und ein respektvolles und wertschätzendes Miteinander zu pflegen. Hierbei machen wir keinen Unterschied zwischen Menschen - mit oder ohne Beeinträchtigung und Behinderung.
- Wir setzen uns dafür ein, dass ein inklusiver Unterricht zur Selbstverständlichkeit wird, denn von ihm können Alle profitieren. Er trägt dazu bei, dass Barrieren in den Köpfen abgebaut werden und mehr Offenheit und Toleranz herrscht. Darüber hinaus ermöglicht der inklusive Unterricht ein Lernen voneinander und miteinander.
- Wir möchten eine bestmögliche Förderung für alle Schülerinnen und Schüler sicherstellen. Unsere Unterstützungsangebote richten sich dabei nach den individuellen Anliegen und Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler und deren Eltern. Die Förderung wird aus diesem Grund mit allen Beteiligten abgestimmt.
Weitere Informationen
Um den Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigung und Behinderung die richtigen Hilfestellungen für ihren schulischen Lebensweg zu ermöglichen, arbeiten die Kollegen und Kolleginnen sehr eng und engagiert mit dem rBFZ (regionalen Beratungs- und Förderzentrum) als Kooperationspartner zusammen.
Im Bereich der Inklusion nimmt das rBFZ eine wichtige Rolle ein. Es ist für die Förderung der Schülerinnen und Schüler mit Lernschwierigkeiten, Schwierigkeiten in der Sprache sowie mit Beeinträchtigungen in der emotionalen und sozialen Entwicklung zuständig. Für die Martin-Buber-Schule ist das rBFZ Goetheschule der Kooperationspartner. In dieser Funktion ist es für vorbeugende Maßnahmen und für die Weiterentwicklung der inklusiven Beschulung in den Schwerpunkten Lernen, Sprache und emotionaler und sozialer Entwicklung zuständig.
Das BFZ-Team der Martin-Buber-Schule setzt sich aus Förderschullehrinnen der rBFZ Goetheschule zusammen. Durch die Präsenz an der Martin-Buber-Schule sind sie für die Lehrkräfte und Eltern ständig und zeitnah erreichbar. Allen Beteiligten wird der Zugang zur sonderpädagogischen Unterstützung erleichtert und eine Beratung oder nötige Intervention im Förderprozess kann zügig stattfinden.
BFZ-Lehrkräfte:
- Melanie Eicher (Teamverantwortliche), melanie.eicher@schule.hessen.de
- Martina Büttner, martina.büttner@schule.hessen.de
- Carina Kastl, carina.kastl@schule.hessen.de
- Gabriel Sinke, gabriel.sinke@schule.hessen.de
BFZ-Büro an der Martin-Buber-Schule: 06152 9811-40.
Beratungsanfrage, vorbeugende Maßnahmen, Diagnostik
Fallen bei einem Kind anhaltende und große Schwierigkeiten in mehreren Fächern oder im Schulalltag auf, sind wir BFZ-Lehrerinnen die Ansprechpartnerinnen, um gemeinsam mit den Regelschullehrkräften Möglichkeiten einer Förderung zu erarbeiten.
Nach einer formalen Beratungsanfrage und der schriftlichen Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten werden die Schwierigkeiten des Kindes im schulischen oder familiären Bereich erfasst. Dies geschieht durch den Austausch mit den Lehrkräften, Verhaltensbeobachtungen, Hospitationen im Unterricht, Gespräche mit inner- und außerschulisch Beteiligten und ggf. Hausbesuchen. Im Anschluss können wir vorbeugende Maßnahmen (VM) durchführen, die verhindern sollen, dass ein Anspruch auf sonderpädagogische Förderung im Bereich Lernen, Sprache oder der emotionalen und sozialen Entwicklung festgestellt wird. Die frühzeitige Förderung auf individuellem Niveau, die spezifische Beratung der Lehrkräfte für den Unterricht und die Beratung der Eltern über Möglichkeiten zur außerschulischen Unterstützung sollen ermöglichen, die Schwierigkeiten zu überwinden und an den Leistungsstand der Klasse aufzuschließen.
Um eine Förderung erfolgsversprechend zu gestalten, ist es wichtig, neben Unterrichtshospitationen auch diagnostische Testverfahren durchzuführen.
Im Sinne von „Wer das erste Knopfloch verfehlt, kommt mit dem Zuknöpfen nicht zu Rande.“ (Johann Wolfgang von Goethe) stellen wir uns bei der Diagnostik folgende Fragen:
- Welche Fähigkeiten hat das Kind bereits erworben?
- Auf welcher Lernstufe steht das Kind?
- Unter welchen Bedingungen kann die nächste zu erreichende Stufe gemeistert werden?
- Welche Fördermaßnahmen sind angemessen, um den Lernstoff des Unterrichts besser zu verstehen?
- Ist das Kind den Anforderungen des Schulalltags gewachsen?
Abschlüsse
Bei einem festgestellten Förderanspruch im Bereich Lernen / Sprache / emotionale und soziale Entwicklung erhält das Kind von uns im Rahmen der inklusiven Beschulung individuelle und begleitende Unterstützung. Bei dem Förderschwerpunkt Lernen wird der lernzieldifferente Berufsorientierte Abschluss nach der neunten Klasse angestrebt (Bildungsgang mit dem Förderschwerpunkt Lernen). Bei dem Förderschwerpunkt Sprache oder emotionale und soziale Entwicklung wird das Kind zielgleich unterrichtet (Bildungsgang Haupt- oder Realschule).
Eine Förderung kann nur gelingen, wenn alle Beteiligten vertrauensvoll zusammenarbeiten!
Inklusionsbeauftragte: